
Das institutionelle System der Europäischen Union stützt sich auf sieben Hauptinstitutionen: das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat der Europäischen Union, die Europäische Kommission, den Gerichtshof, den Europäischen Rechnungshof, die Europäische Zentralbank sowie die Hilfseinrichtungen: den Ausschuss der Regionen und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss. Diese Institutionen erfüllen die von der Europäischen Union bestimmten Aufgaben, steuern den Prozess der europäischen Integration, beschließen das Europarecht und setzen neue Ziele, die für eine immer engere Union der Völker Europas arbeiten.
Mehr:
http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/index_de.htm
http://europa.eu/institutions/index_de.htm






