Druckversion
-A A +A

Mehr Rechte für Verbraucher

Polska prezydencja w Radzie UE

Die neue Regelung

Die gegenwärtig geltenden Vorschriften über Fernabsatz und Handel außerhalb von Geschäftsräumen harmonisieren die Regelungen über Verbraucherverträge nur minimal. Im Laufe der Jahre fügten die Mitgliedstaaten weitere, oft inkohärente Vorschriften hinzu, womit ein Mosaik 27 nationaler Systeme geschaffen wurde. Weiter bewirkte der technologische Fortschritt, dass die geltenden Vorschriften mit den laufenden Anforderungen des Marktes Schritt hielten. Unter anderem aus diesen Gründen legte die Europäische Kommission im Oktober 2008 einen Legislativvorschlag vor, dessen Ziel die Aktualisierung und Vereinheitlichung des geltenden Verbraucherschutzrechts in der Europäischen Union war, wodurch ein möglichst schnell umsetzbarer Schutz schwächerer  Marktteilnehmer und die Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarktes umgesetzt werden  sollten.

Was ist neu?

Die neuen Vorschriften umfassen nahezu alle Kaufformen, sowohl diejenigen, die in Geschäften, als auch per Telefon, Internet, Katalog oder „an der Haustür” getätigt wurden. Der neue Rechtskatalog soll insbesondere zur Verbesserung der Rechte von Online-Käufern beitragen, das Vertrauen der Verbraucher steigern und die Abneigung von Verkäufern zu grenzübergreifendem elektronischem Handel verringern.

Das Kompromissdokument ermöglicht eine maximale Harmonisierung der Vorschriften, welche die Grundsätze von Ferntransaktionen (Internet, Telefon) oder Transaktionen außerhalb von Geschäftsräumen (z.B. Handelsvertreter) betreffen. Es führt eine Reihe in allen Mitgliedsländern  vereinheitlichter Grundsätze ein, auf deren Grundlage die Verbraucher Transaktionen durchführen, aber auch durch Rücktritt vom Vertrag den Kauf einer erworbenen Ware rückgängig machen können. Die neuen Regelungen gestehen Konsumenten dieses Recht innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Waren oder ab Vertragsabschluss (bei Dienstleistungen) zu. In dieser Zeit kann sich der Verbraucher vom Kauf ohne Angabe von Gründen zurückziehen, und wenn der
Unternehmer möchte, dass der Verbraucher die Stornierungskosten trägt, muss er diesen noch vor Kauf ausdrücklich darüber informieren, denn andernfalls muss er diese Kosten selbst aufbringen. Im Falle von per Internet oder im Rahmen des Versandverkaufs erworbener Waren größerer Art, wie z.B. Haushaltsgeräte oder Möbel, müssen die Unternehmer noch vor Kauf einer Ware klar umreißen – zumindest jedoch schätzungsweise – wie hoch die Kosten für die Rückgabe liegen, damit der Verbraucher vor der letztendlichen

Entscheidung eine bewusste Auswahl treffen kann, wo er das Produkt kaufen möchte.  Vielmehr können Unternehmer die Verbraucher bei Zahlung mit Kreditkarte (dies gilt auch für andere Zahlungsmittel) nicht mit einer Summe belasten, welche höher ist als diejenige, die sie selbst für die entsprechende Option der Zahlung zu tragen hatten. Mit anderen Worten: der Unternehmer kann vom Verbraucher keine zusätzlichen Kosten für die Zahlung mit Kreditkarte aufschlagen, was zuvor der Fall war, z.B. beim Kauf von Flugtickets per Internet. Darüber hinaus können Unternehmen, welche, um den Kunden den Kontakt bei Vertragsfragen zu erleichtern, Telefonlinien verwenden, die Verbraucher nicht mehr mit höheren Kosten als den tariflich vorgesehenen Kosten für Telefongespräche belasten.

Die neue Richtlinie über Verbraucherrechte bedeutet auch weitaus lesbarere Grundsätze bei Käufen per Internet, denn entsprechend den neuen Vorschriften müssen die Anbietenden die Gesamtkosten einer Ware oder Dienstleistung angeben, wozu auch sämtliche, den Kunden belastende Zusatzkosten gehören. Verbraucher müssen bei Online-Einkäufen keine weiteren Zusatzkosten zahlen, wenn sie nicht vor einer Bestellung in entsprechender Form darüber  informiert werden. Ziel der neuen Rechtsregelung ist die Ausschaltung von Praktiken, die darauf beruhen, dass der Anbietende selbständig vorgegebene Ankreuzfelder unterbringt, die der Konsument eigenverantwortlich und bewusst auszufüllen hat (sog. „Häkchen“). Derzeit kommt es oft vor, dass ein Kunde etwas per Internet kauft – z.B. Flugtickets. Angeboten werden ihm hierbei zusätzliche Optionen wie etwa Reiseversicherungen oder Kfz-Verleih. Diese Zusatzdienstleistungen können über bereits „von oben“ vorgegebene Auswahlfelder angeboten werden. Ein Kunde, der solche zusätzlichen Leistungen nicht in Anspruch nehmen möchte, muss dies im entsprechenden Feld „markieren“. Um derlei Praktiken auszuschalten, sehen die neuen Vorschriften vor, dass ein Kunde, dem Zusatzkosten infolge von durch ein Unternehmen vorgegebenen Auswahlfeldern aufgebürdet wurden, die Rückerstattung dieser Kosten fordern kann. 

Wie alle Verhandlungsteilnehmer unterstrichen, ist die verabschiedete Richtlinie ein ausgewogener Kompromiss zwischen stärkerem Verbraucherschutz im Falle von Vertragsabschlüssen unter sog. untypischen Bedingungen und einer im Interesse der Unternehmen liegenden Vereinheitlichung der Vertragsabschlussgrundsätze. Die Einführung klarer und einheitlicher Grundsätze in der gesamten Europäischen Union soll also nicht nur zur Stärkung der Position des Verbrauchers beitragen, sondern auch die Barrieren aufheben, die den grenzübergreifenden Handel beeinträchtigen, was u.a. durch die Abschaffung der Kosten beim Führen einer Wirtschaftstätigkeit erfolgen und somit zu einer größeren Konkurrenzfähigkeit des europäischen Marktes führen soll. 

Wie geht es weiter?

Nach dem Inkrafttreten der Richtlinie werden den Mitgliedstaaten zwei Jahre zur Verfügung stehen, die Vorgaben in die nationalen Rechtsordnungen aufzunehmen.
 
Aleksandra Mączyńska, Pressesprecherin des EU-Ratsvorsitzes im Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz

10-10-2011
PROD