Am 29. August wird der polnische Finanzminister Jacek Rostowski als Vertreter der Präsidentschaft im EU-Rat an einer außerordentlich einberufenen, zusätzlichen Sitzung des Ausschusses des EP für Wirtschaft und Währung (ECON) teilnehmen.
Die Entscheidung der Vorsitzenden des ECON Sharon Bowles, die Sitzung einzuberufen, ergab sich aus der ungünstigen Entwicklung auf den Finanzmärkten der EU-Mitgliedstaaten.
Die Sitzung wird die Form einer Plenardebatte haben, bei der neben der Präsidentschaft auch der Präsident der Euro-Gruppe Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Zentralbank Jean-Claude Trichet, der EU-Kommissar für Wirtschafts- und Währungspolitik Olli Rehn sowie der Präsident des Forums für Finanzstabilität Mario Draghi das Wort ergreifen werden. Mitglieder des ECON-Ausschusses werden mit geladenen Gästen u. a. über politische Fragen im Zusammenhang mit derzeitigen Gefahren im Währungs- und Wirtschaftsbereich sowie über legislative und institutionelle Vorschläge zur Stärkung der Stabilität des europäischen Finanzmarktes sprechen.
Die Präsidentschaft ist der Ansicht, dass die derzeitigen wirtschaftlichen und finanziellen Herausforderungen im Euroraum sich direkt auf das Tempo des Wirtschaftswachstums in der gesamten Europäischen Union auswirken werden. Die Präsidentschaft betont, dass das Wirtschaftswachstum ihre Priorität bildet und dass sie zuversichtlich ist, dass die Ergebnisse aller zurzeit präsentierten Initiativen möglichst schnell und dauerhaft in konkreten Maßnahmen resultieren werden. Diese Maßnahmen haben nach der Auffassung der Präsidentschaft eine fundamentale Bedeutung für den Erfolg des europäischen Projekts.
Die Überwindung der Krise erfordert ein solidarisches Handeln seitens der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaftsorgane. Eine Schlüsselrolle spielt zurzeit die Umsetzung der in den letzten Wochen getroffenen Vereinbarungen. Die wichtigsten von ihnen betreffen die am 21. Juli während des Gipfeltreffens des Euroraums beschlossene Veränderung der Grundsätze, nach denen die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) funktioniert. Im Rahmen eines erweiterten Mandats wird die EFSF Vorbeugemaßnahmen treffen und Darlehen an Regierungen zwecks Stärkung finanzieller Institutionen gewähren können, sowie ein Recht auf Intervention auf Sekundärmärkten haben. Es wurde auch eine Zinsverbilligung von Darlehen vereinbart – diese Lösung wird bereits bei Darlehen für Griechenland, Irland und Portugal Anwendung finden. Diese Lösungen folgen den bereits Anfang Juli vorgelegten Vorschlägen der Präsidentschaft.
Die Präsidentschaft unterstützt sämtliche Maßnahmen zur Stärkung der ökonomischen Glaubwürdigkeit der EU. Das dient sowohl der Überwindung der derzeitigen Krise als auch der Vorbeugung von künftigen Krisen. In dieser Hinsicht wird die Präsidentschaft auf einen Kompromiss über ein Paket von legislativen Reformen zur Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (sog. Sechserpack) hinwirken.
Die Präsidentschaft bekräftigt auch, dass die Haushaltskonsolidierung, die zu einem dauerhaften Abbau des öffentlichen Schuldenstands führt, eine Priorität für alle Mitgliedstaaten sein sollte. In diesem Kontext ist die Idee, konstitutionelle Einschränkungen des Schuldenstands einzuführen – ähnlich denen, die bereits im polnischen Rechtssystem vorhanden sind – ein Vorschlag, der die volle Unterstützung Polens findet und den Vorschlägen entspricht, die von Polen seit Anfang der Debatte über die Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU unterbreitet werden.
Polen stimmt völlig der Forderung zu, dass die Staaten des Euroraums alle möglichen Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen ergreifen sollen. Dabei ist es anzustreben, dass unvermeidliche – wo sie notwendig sind – Haushaltsanpassungen in Form von Einschränkungen öffentlicher Ausgaben mit den von den Führungen der Mitgliedstaaten zu ergreifenden Stimulierungs- bzw. Rettungsmaßnahmen in Einklang gebracht werden.
Die Präsidentschaft weist gleichzeitig darauf hin, dass die zu ergreifenden Maßnahmen die Unterschiede zwischen den Ländern des Euroraums und jenen von außerhalb dieses Raums nicht vertiefen sollten. Sämtliche Mitgliedstaaten und europäischen Einrichtungen sollten auf eine möglichst komplette Art und Weise an der Entscheidungsfindung koordiniert teilnehmen.
Małgorzata Brzoza, Pressesprecherin der Präsidentschaft im Finanzministerium