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Grundlegende Einigung über das europäische Patent erzielt

Justus Lipsius, Źródło: "The Council of the European Union"


- Die von der polnischen Präsidentschaftausgearbeitete Vereinbarung führt zu einer Verringerung der Patentierungskosten in der Europäischen Union um nicht weniger als 80%. Das ist eine gute Nachricht fürdie Entwicklung innovativer Unternehmen, betonte der stellvertretende polnische Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Waldemar Pawlak nach der Sitzung des EU-Rates für Wettbewerbsfähigkeit (COMPET). Ein Übereinkommen ist nur noch über den Sitz der Zentralkammer des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) zu erzielen.

Pawlak gab bekannt, dass der EU-Rat und das Europäische Parlament nach einer 30-jährigen Diskussion eine Einigung über die Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes erzielt haben. – Dadurch steht Unternehmern nunmehr eine gemeinsame EU-weite Regelung zum Schutz von Erfindungen durch Patente zur Verfügung und Rechtsstreite können vor dem Einheitlichen Patentgericht (EPG) entschieden werden, erklärte er.

Nach Auffassung Pawlaks ist es möglich, das „Warschauer Abkommen“ bereits am 22. Dezember 2011 in der polnischen Hauptstadt zu verabschieden und den Text des ausgehandelten Abkommens über die Einrichtung des Einheitlichen Patentgerichts den Vertretern der EU-Mitgliedstaaten paraphieren zu lassen.

Pawlak betonte, dass die polnische Präsidentschaft sehr intensiv an dem Patentdossier, einer der Prioritäten im Bereich des Binnenmarktes, gearbeitet hat. – Wir haben es geschafft, die Bemühungen während der heutigen Tagung des COMPET-Rates zu Ende zu führen. Wir haben uns unter anderem auf den Standort für das Berufungsgericht in Luxemburg und das Schieds- und Schlichtungszentrum in Lissabon und Ljubljana sowie die Grundprinzipien ihrer Finanzierung geeinigt, betonte der stellvertretende Ministerpräsident.
 

Das Fehlen eines EU-weiten Systems im Bereich des Patentschutzes behinderte bislang die ordnungsgemäße und effiziente Tätigkeit europäischer Unternehmen, sowohl auf dem EU-Binnenmarkt als auch auf den Weltmärkten.


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Das Legislativpaket, das ein gemeinsames Patentierungssystem vorsieht, besteht aus zwei Verordnungen (zum einheitlichen Patentschutzund über das Sprachenregime)und einem internationalen Abkommen zur Schaffung eines einheitlichen Patentgerichts.

Die Arbeiten an der Schaffung eines Patentschutzes für die EU dauern seit mehr als 30 Jahren an. Die von der polnischen EU-Ratspräsidentschaft geleiteten Verhandlungen führten zur Vereinbarung eines Patent-Pakets, das de facto über die Form des geschaffenen Systems entscheidet. Die Arbeiten an dem gesamten Legislativpaket in Patentsachen werden formell auf der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2012 abgeschlossen. Die Unterzeichnung eines internationalen Abkommens zur Einrichtung des Einheitlichen Patentgerichts ist dagegen für die erste Hälfte 2012 geplant.
 
 
 
 

 

Data publikacji: 06-12-2011
PROD